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Traufständiges, sechs Fensterachsen übergreifendes Fachwerkwohnhaus, wie die benachbarten Fachwerkbauten um/nach 1800 erbaut (geschosshohe Schrägstreben, kurze Schrägstreben unterhalb der Fenster). Eine schwach profilierte Leiste grenzt Erd- und Obergeschoss voneinander ab. Auch dieses Wohnhaus gehört zur Gruppe von drei das Straßenbild prägenden Fachwerkbauten am Anfang der Bienenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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