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Durch klare, flächige Formen geprägtes, zweigeschossiges Doppelwohnhaus, dessen straßenseitige Fassade der Materialkontrast des roten Ziegels zu hellen Putzflächen bestimmt. Insbesondere im Vergleich zum historistischen Nachbarhaus ein überzeugender Vertreter der Reformarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts. Stiltypisch auch die erhaltenen, seriell erstellten Pfortenpfeiler und der schlichte Staketenzaun in Nietkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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