Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit massivem Giebel zur Jacob-Rullmann-Straße. Zum Reinhardskirchplatz ein kräftiger Vorsprung des Fachwerkoberstocks, der nur an dieser Traufseite Mannfiguren mit kurzen Gegenstreben, kräftige Profilleisten über dem Obergeschoss und kurze Querstreben unterhalb der Fenster aufweist; an allen sichtabgewandten Seiten ansonsten schlicht gerastert abgezimmert. Das Wohnhaus, das noch in Teilen dem späten 18. Jahrhundert zuzuordnen sein wird, genießt eine gesteigerte städtebauliche Wertigkeit aufgrund seiner Lage unmittelbar am Kirchhof beziehungsweise seiner Bedeutung als architektonischer Point de Vue.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |