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Bauzeit: um 1840/50
Dem Formenempfinden des Klassizismus verpflichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit seitlicher Durchfahrt, abzulesen an der flächigen, bündig abgezimmerten Fassade, dem akzentuierenden sowie axial gesetzten Zwerchhaus mit dem zeittypischen, flachgeneigten Dreieckgiebel, dessen rahmende profilierte Leisten Stuckformen imitieren. Dementsprechend bleibt das Fachwerk durch die Anwendung geschosshoher Schrägstreben und kurzer Streben unterhalb der Fenster klar und streng gegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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