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Baujahr: vor 1890
Anbauten: geschosshohe Schleppgauben 1934 (Ausf.: A.Geibel)
Das eingeschossige, sechs Fensterachsen umspannende Wohnhaus setzt sich bereits durch seine Traufständigkeit, auffällige Fassaden aus dunklem Blasenbasalt und das mit einem flachen Dreieckgiebel schließende Zwerchhaus markant von der Bebauung seiner direkten Umgebung ab und reflektiert städtische Bautrends im ländlichen Raum. Offensichtlich wurde eine repräsentative Wirkung innerhalb der giebelständigen Fachwerkbebauung bewusst angestrebt, obwohl es sich bereits ursprünglich um ein Mietwohnhaus mit zwei Wohnungen handelte; mit der Aufstockung durch zwei geschosshohe Schleppgauben gewann man zusätzlichen Raum für eine dritte Wohnung hinzu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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