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Giebelständiges, im Erdgeschoss verputztes Fachwerkwohnhaus über erhaltenem Gewölbekeller; im Oberstock (Traufseite) Mannfiguren mit genast-geschweiften Gegenstreben und kräftig gebogenen Streben; das Wohnhaus gehört demnach zu den wenigen älteren Fachwerkbauten Kesselstadts und wird um 1700 abgezimmert worden sein. Die bündig abgezimmerte Giebelseite wurde hingegen vermutlich im 19. Jahrhundert erneuert, der liegende Stuhl wohl älter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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