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Bauzeit: nach 1890
Zweigeschossiges Mietwohnhaus, ausgewiesen durch ein flaches Mezzaningeschoß, stilisierte Ohrenfenster und eine markante Eckquaderung. Die hohen Fenster sitzen umlaufenden Profilleisten auf und werden zudem von kurzen Profilleisten überfangen. In dem von Fachwerkbauten geprägten alten Ortskern Kesselstadts ein überraschend großzügig dimensioniertes, städtische anmutendes Gebäude, dessen Gestalt sich vermutlich über eine gräfliche Nutzung herleitet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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