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Das traufständige, um 1800 abgezimmerte Fachwerkwohnhaus (Erdgeschoss teilweise massiv) zeigt die aus gerader Strebe, Gegenstrebe und Kopfwinkelholz bestehende Mannfigur der Spätzeit des 18. Jahrhunderts sowie die noch original erhaltene Verteilung der Fenster. Die sichtabgewandten Seiten wurden hingegen rein konstruktiv erstellt: hier dominieren geschoßhohe Schräg- und vertikale Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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