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Schmaler giebelständiger Fachwerkbau unter Satteldach. Das zweigeschossige Fachwerkhaus knüpft mit dem Andreaskreuzmotiv im Giebeldreieck und den breiten Profilleisten an Bautraditionen des späten 18. Jahrhunderts an. Der bündigen Abzimmerung und dem gleichmäßigen Gefüge (geschosshohe Schräg- und vertikale Streben) nach zu folgen, wird das rückseitig in stilistischer Angleichung erweiterte Wohnhaus jedoch erst nach 1800 abgezimmert worden sein. Stehender Stuhl.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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