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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Philippsruher Allee
Flutbrücke Südwest
Flur: 9, 10
Flurstück: 48/11, 121/14

Baujahr: 1766

Die zur Minderung der Hochwassergefahr in den Philippsruher Damm eingebauten Flutbrücken gehen auf einen Maßnahmenkatalog des Erbprinzen Wilhelm zurück, der damals eine erstrangig repräsentative Anfahrt zum Schloss Philippsruhe wünschte. Da das Mainbett beim Dammbau erheblich verengt werden mußte, wurden zwei Flutbrücken zur gezielten Überschwemmung von Wiesenflächen eingebaut, da ansonsten ein Rückstau und Hochwassergefahr im Hanauer Altstadtgebiet zu erwarten gewesen wäre.

Eine zwischenzeitlich ins Museum verbrachte, ursprünglich an der Stadtseite des Damms installierte Sandsteinplatte berichtet, dass "GUILELMUS Princeps haered. Hass. com. Hanoviae ut utilitati publicae consuleret, coercito Moeno fluv. ripam firmavit, molem et pontes exstruxit, viam olim obliquam rectam duxit, arborumque umbra ornavit Anno MDCCLXVII" habe (" [...] den Mainfluss eingeengt, das Ufer befestigt, Damm und Brücken erbaut, den [...] krummen Weg gerade gelegt und mit schattigen Bäumen geziert [...]").

Doppelbogenbrücke aus sauber bearbeiteten Sandsteinquadern. Der Aufbau oberhalb der Bögen und des Mittelpfeilers erfolgte in Bruchstein. Geringe Putzreste erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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