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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Philippsruher Allee 48
Friedenskirche
Flur: 10
Flurstück: 90/1

Baujahr: 1904

Architekt: Prof. Heinrich Jassoy/Techn. Hochschule Stuttgart

Sanierung/Umgestaltung: 1951-1956

Ausführung: Tympanon 1904 (Hermann Jess/Frankfurt); Glasfenster 1954 (August Peukert/Hanau)

Die in Ziegelbauweise errichtete (Fundamente in Zementbeton) und mit hellem Mainsandsteinplatten verkleidete sogenannte Friedenskirche wurde abweichend zu ihren jüngst ergrabenen Vorgängerbauten, einer spätgotischen Kirche mit polygonalem Chor und einer älteren mit rundbogiger Apsis, in nordsüdlicher Richtung platziert, so dass sich das mit kunstvollen Beschlägen verzierte hölzerne Zugangstor in der Giebelfassade der Langschiffes zur Philippsruher Allee orientiert.

Das gotisierende Portal (Gewände mit durchstecktem Stabwerk) wird von einem kielbogigen Tympanon mit der Darstellung des "Guten Hirten" (sign. "H.Jess"), einem Wimperg und einer Rosette überfangen. Es fungiert als Hauptzugang zur kreuzgewölbten Vorhalle, über das man das polygonal schließende Hauptschiff (5/8-Schluß) betritt. Das nur einseitig ausgebildete Seitenschiff öffnet sich in zwei Jochen und reich profilierten Bögen zum Haupthaus und birgt neben der Empore auch die separat zu betretende Herrschaftsloge; in der Außenansicht gibt es sich durch zwei direkt an den Glockenturm angrenzende Zwerchgiebel zu erkennen. Sein überlängter schlanker Helm wurde bewußt auf Fernsicht hin konzipiert und avancierte zu einem der Kennzeichen des Ortsteiles Kesselstadt.

Von der spätgotischen, 1904 abgebrochenen Vorgängerkirche wurden laut alter Berichte der barocke Orgelprospekt, die Kanzel, der Taufstein (1596), aber auch drei Maßwerke übernommen, die man stilsicher beim Kirchenneubau als Fensterschluß verarbeitete. Dennoch präsentierte sich die Kirche im Innern in historistischer Marnier; einige Details haben sich trotz der Teilzerstörung 1945 und der Sanierungskampagne um 1954 bis heute erhalten, darunter die vom Frankfurter Bildhauer H.Jess geschaffenen Sandsteinkapitelle. Die historistischen Rankenmalereien der Gewölbe wurden jedoch wie die Vorhangmalereien der Kirchenschiffwände spätestens 1954 zugunsten einer modernen, homogenen Raumgestaltung aufgegeben, die noch heute den Kirchenraum prägt. Aus ihrer Zeit stammen auch die von August Peukert geschaffenen Farbglasfenster im Chor mit den Szenen der Kreuzigung, des Abendmahls und der Bergpredigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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