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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Salisweg 22
''Villa Selma''
Flur: 6
Flurstück: 6/1

Das bauinschriftlich als Villa benannte Wohnhaus wurde in der für Kesselstadt üblichen Weise als ein traditioneller, mit ockerfarbenen Verblendsteinen verkleideter Ziegelbau mit Seitenrisalit und Krüppelwalmdach erstellt; lediglich die sandsteinernen Fenstergewände des Erdgeschosses mit Kastanienblattreliefs und überfangenden Dreieckgiebeln repräsentativer ausgestaltet. Als typische Versatzarchitektur eines gehobenen Kesselstädter Wohnhauses wurde jedoch auch hier das Turmmotiv (mit Zierfachwerk) mit der charakteristischen, auf einem Konsolenkranz ruhenden Haube gewählt, die in diesem Fall das seitliche, turmartig wirkende Treppenhaus überfängt. Die historische Einfriedung mit erhaltenem Staketenzaun bereichern das überzeugende Erscheinungsbild der Villa.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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