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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Baumweg 10
  • Steinritsche
Sachgesamtheit Friedhof mit Einfriedung, Aussegnungshalle und Grabsteinen
Flur: 7
Flurstück: 6/5, 6/6

In Form einer dreijochigen Kapelle erbaute Aussegnungshalle (um 1900), im Außenaufriss durch rechteckige Blendfelder und einen seitlichen, von einem dreieckigen Giebel überfangenen Risalit gegliedert. Ihre hohen Rundbogenfenster in profilierten Sandsteinrahmen setzen innerhalb der dunklen Fassaden aus Blasenbasalt farbliche Akzente. Profilierte Balken tragen das mit Schieferplatten belegte Krüppelwalmdach giebelseitig ab.

Von der historischen Einfriedungsmauer aus Blasenbasalt lediglich Teilbereiche mit der Hauptzugangspforte erhalten.

1 Kellermann

Älteste Bestattung: Friedrich Kellermann, gest. 1912

Imposante Grabwand aus Quadermauerwerk, das Mittelkompartiment dabei risalit- beziehungsweise portalgrabartig vorspringend (Muschelkalk?). Die bronzene Inschriftenplatte mit eingelassenem separatem Reliefmedaillon (Trauernde mit zum Boden gewandter Fackel) in einen mit Kyma verzierten Stützrahmen eingebracht. Das stattliche, aber verhalten gestaltete Grabmal erinnert an Friedrich Kellermann, einen gefragten Hanauer Baumeister, der unter anderem einige der Villenbauten entlang der Frankfurter Landstraße errichtete.

2 Stassen

Älteste Bestattung: Minna Stassen, gest. 1913

Aufgesockelte Portalgrabwand (Granit) mit einem sich pylonoid verjüngenden Mittelteil. Die metallene Reliefplatte, das einzige plastische Werk Franz Stassens, zeigt einen antikisch gekleideten, von einem Genius ins Reich der Toten begleiteten Verstorbenen vor einem mit einer Dornenkrone ausstaffierten, lateinischen Kreuz (sign.: "Bildgiesserei Ernst Kraas, Berlin. S. 42"). Mit dem Inhalt der Darstellung harmoniert die pylonoide Form der Grabwand, die allgemeinhin mit der Himmelstür gleichgesetzt wird. Bemerkenswert ist die jugendstilig interpretierte, gefügelte Sonne als Symbol für Liebe, Hoffnung und Wahrheit.

Das bemerkenswerte Grabmal erinnert an den 1869 in Hanau geborenen Künstler Franz Stassen und dessen Frau Minna. Stassen studierte zunächst an der Hanauer Zeichenakademie und privat bei Georg Cornicelius, wechselte 1886 an die Berliner Hochschule für Bildende Künste und kam nach Abschluss der Ausbildung nach Hanau zurück, wo er zunächst mit Zigarrenetikettenentwürfen seinen Unterhalt bestritt. Nach seinem Umzug zusammen mit Frau Minna erneut nach Berlin Intensivierung der graphischen Arbeiten, die vollends den Zeitgeist des aktuellen Jugendstils tragen. Nach dem Tod Minnas Zuwendung zum Bayreuther Kreis um Cosima und Richard Wagner, deren Arbeiten und Wirken sich Stassen völlig verschreibt. Fortan entstehen umfangreiche Illustrationsmappen zu Wagneropern, die bis in die Spätzeit sein Schaffen prägen. Gestorben 1949 in Berlin, beigesetzt in Kesselstadt.

3 Kuhn

Älteste Bestattung: "Ulrikchen" Kuhn, gest. 1942

Zeitbedingt schlichte Stele mit emotional interpretiertem, vollplastisch ausgearbeitetem Bronzerelief zweier Genien zu Seiten eines verstorbenen Kindes. Bei der Grablegung handelt es sich um eines der selten erhaltenen Kindergrabmale.

4 Repp

Älteste Bestattung: Elise Repp, gest. 1958

Kombination einer "modernen" Granitstele und einer traditionell anmutenden Galvanohohlplastik in der um 1900 beliebten Form eines trauernden, sich auf das Grabmal stützenden, weiblichen Genius; klassisches Attribut dieser Figuren ist ein aus Lorbeer, Rosen oder Eichen gewundene Kranz.

5 Burchard

Älteste Bestattung: Therese Burchard, gest. 1924.

Grabmal in Form eines hohen lateinischen Kreuzes, durch einen einschwingenden Querschnitt und formparallele, fein herausgearbeitete Grate in seltener Weise plastisch interpretiert. Seitlich beigestellt zwei quadratische Wangen- oder Inschriftensteine.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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