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Eingeschossiges Fachwerkwohnhaus einer kleinen vierseitigen Hofreite der Zeit um 1800. Hoher Kellersockel; hofseitig mit Zwerchhaus und einläufiger Freitreppe; schöne Haustür; Südseite z.T. massiv. Die alten Butzenscheiben der Fenster erhalten. Die Wirtschaftsgebäude der sehr geschlossenen Anlage sind stark beschädigt und z.T. bereits abgetragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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