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Späthistoristischer Seitenrisalitbau mit vorgelegter Fassade aus ockerfarbenen Verblendern und horizontalen rotfarbenen Bändern. Das bereits mit modernisierten Gauben und Dachflächenfenstern ausgestattete Dach schmückt ein einfaches Freigespärre mit bekrönendem Dachaufsatz. Ein historischer, Kleeblatt- und Lilienendungen im Wechsel aufweisender Staketenzaun mit erhaltener Sandsteinpforte rundet das Gesamterscheinungbild des weitgehend ungestörten Wohnhauses ab, das stellvertretend für eine Reihe gleichartiger Wohnbauten Schutz als Kulturdenkmal genießt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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