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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
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  • Burgallee
Wasserwerk III
Flur: 17
Flurstück: 32/8, 34/7, 34/8

Baujahr: 1911/1912

Ausführung: Jean Bernges (Gebäude),

Carl Lucht/Hanau (Filterbrunnen),

J.Bernges/Hanau und Joh.

Odorico/Frankfurt (Tiefbehälter), Gebr.

Erhöhter Wasserbedarf durch die Eingemeindung Kesselstadts (1907) und den bevorstehenden Zuzug der Eisenbahnregimenter II und Nr. III machten den Neubau eines weiteren städtischen Wasserwerkes notwendig, das mit zwölf schmiedeeisernen Filterbrunnen und einem 4000 Kubikmeter fassenden Tiefbehälter (bestehend aus zwei runden Eisenbetonbehältern) 1912 seiner Bestimmung übergeben wurde. Unter Denkmalschutz steht heute das Pumpenhaus, in dem bis 1954 die Sauggasmotoren und die Plunger-Pumpen zur Förderung des Rohwassers und zur Einspeisung des Trinkwassers in das Netz untergebracht waren. Schopfwalme, Schwalbenschwanzgauben, Runderker und vertikal gegliederten Giebelfelder geben das Pumpenhaus als ansprechendes Zeugnis einer vom Heimatschutzstil inspirierten Architektur zu erkennen, in dem auch die zwei, der Anlage vorgelagerten Wohnhäuser ausgeführt wurden. Eine flache, zwei offene Eckpavillons miteinander verbindende Mauer schrankt das engergiegeschichtlich bedeutende als auch städtebaulich markante Ensemble von der Straße ab.

Zur Sachgesamtheit Wasserwerk III gehören weiterhin die erhaltenen Filterbrunnen der Jahre 1912 (Nrn. 1, 7, 9) und 1928 (Nrn. 15, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24) und die zwei von einem Erdwall geschützten Trinkwassertiefbehälter aus Eisenbeton unterhalb der Wasseraufbereitung. In ihr erhielten sich die Rohwasserbecken mit der Kaskadenanlage zur Enteisenung und Entmanganisierung des Wassers.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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