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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Gesamtanlage Salisweg
Gesamtanlage

Gesamtanlage - Salisweg

zugehörige Straßen, Plätze und Bauten:

Hopfenstraße 1-8

Salisweg 1a-15 (ungerade Zahlen), 2-22 (gerade Zahlen)

Die historische, am 1839 eröffneten Alten Friedhof beginnende Wilhelmstraße (auch Salbachweg, heute: Salisweg) zählte neben der Philippsruher Allee, der Kastanienallee und der Burgallee zu den vier bedeutenden Ausfallstraßen Kesselstadts und blieb wie diese lange Zeit unbebaut. 1893* wurde das erste Wohnhaus am Salisberg erstellt (Salisweg 11) - nur sieben Jahre später war die Randbebauung bis auf wenige Baulücken geschlossen. Der Großteil der zumeist für Etagenwohnungen ausgelegten Mietwohnhäuser wurde im späthistoristischen Stil erstellt, zwei- bis dreigeschossige, traufständige Wohnhäuser in Massivbauweise (Rohziegel mit vorgeblendeter Klinkerfassade, Blasenbasalt), fast durchweg durch Risalite oder Zwerchhäuser akzentuiert (Hopfenstraße 1/Salisweg 13 [1898], Hopfenstraße 2/4 [1899], 6 [1901], 8 [1902]; Salisweg 2 [1900], 6/8/10, 9, 11 [1883], 12 [1910], 18, 19 [um 1900], 20, 22). Nur wenige Bauten setzen sich von diesem dominierenden Erscheinungsbild ab, so der giebelständige, mit einem hölzernen Schwebegiebel verzierte Putzbau Nr. 5, das eingeschossige, vier Fensterachsen übergreifende und durch ein mittiges Zwerchhaus ausgewiesene Wohnhaus Nr. 7 (1897) oder das neubarocke, durch Putzlisenen gegliederte Wohnhaus Nr. 14. Das repräsentative Erscheinungsbild des Salisweges wird heute von markanten Ecktürmen, spitzen Hauben, Dachtürmchen sowie eisernen Dachaufsätzen getragen, die sich hier in einer für Hanau ungewöhnlich stattlichen Anzahl erhielten. Sie verleihen der Straße noch heute ihr historistisches Gepräge, auch wenn einige vereinzelte Bauten im damals modernen Stil der Reformarchitektur entstanden (An der Pumpstation 2, Hopfenstraße 5).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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