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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Gesamtanlage Wohnsiedlung Hopfenstraße/Castellstraße
Gesamtanlage

Gesamtanlage - Siedlung Hopfenstraße

zugehörige Straßen, Plätze und Bauten:

Castellstraße 1-17 (ungerade Zahlen), 2-18 (gerade Zahlen)

Hopfenstraße 10-26 (gerade Zahlen), 9-31 (ungerade Zahlen)

Weißenburgstraße (vollständig)

Die Gesamtanlage erstreckt sich in einem Bogen östlich der Kastanienallee und ist in ihrer abgesteckten Ausdehnung das Ergebnis einer gut dreißig Jahre währenden Siedlungsgeschichte. Die frühesten Wohnhäuser dieser Neusiedlung konzentrieren sich auf den Umkreis der 1907 erbauten Kleinkinderschule (Castellstraße 9) beziehungsweise die Kreuzung Hopfen-/Castellstraße und weisen nicht selten ein - wenn auch bescheidenes - landhausartiges Gepräge auf (z.B. Hopfenstraße 16: 1909; Castellstraße 4, 3/5, Am Weihergraben 5: 1910/11; Castellstraße 6, Hopfenstraße 22: 1912). Spätere Bauakten bezeichnen die Fläche als ein "Gebiet der weiträumig offenen Bauweise, in dem nur zwei Wohngeschosse (Vollgeschosse) zulässig sind". Der Begriff einer Gartenstadt wird dabei offenkundig nicht verwendet; gleichwohl hat sich mit der Wohnsiedlung an der Hopfenstraße eine sicherlich auch von der Gartenstadtbewegung inspirierte Wohnsiedlung erhalten.

Fast alle bis 1914 realisierten Privatbauten wurden von dem Hanauer Architekten Otto Kämpfer (später: Kämpfer und Wissenbach) beplant, einem der Reformbewegung offen gegenüberstehenden Architekten innerhalb des recht traditionell orientierten Hanauer Architektenkreis. Zu seinen individuellsten Entwürfen für diese Siedlung gehört neben dem eigenen Wohnsitz Castellstraße 6 und dem malerischen, durch Erker, Schopfwalm und Giebelmansarddach ausgewiesenen Wohnhaus Am Weihergraben 5 die Reihenhaussiedlung an der Weißenburgstraße, in der u.a. der Fabrikant Franz Hoffmann und der später von den Nationalsozialisten verfolgte Kesselstädter Lehrer August Seibel wohnten (Nrn. 4/6/8/10/12/14: 1914).

In einer zweiten Neubauwelle zwischen 1923/24 und 1930 wurden die verbliebenen Baulücken im Quartier geschlossen und damit der bauliche Anschluss der gartenstadtartigen Ansiedlung an den Salisweg gesichert. Ein Grossteil der zweigeschossigen Wohnbebauung wurde von den Architekten R.Müller, A.Geibel und O.Glöckner beplant, die durchweg traditionelle, durch Polygonalerker betonte Doppelwohnhäuser entwarfen (Castellstraße 16/18, 20/22; Hopfenstraße 11/13, 15717, 19/21, 23/25; Weißenburgstraße 3/5). Von diesen setzen sich die Bauentwürfe Otto Kämpfers wiederum umso deutlicher ab, der in seiner späteren Schaffensperiode sachliche, von der Moderne inspirierte Baukuben bevorzugte (Castellstraße 1, 11/11a/11b, 13/15/17, 10/12/14/18, 8). Besonderes Augenmerk verdient auch das Wohnhaus Hopfenstraße 27, 1927 von Friedrich Meusert konzipiert: Das in den Bauplänen als Landhaus beschriebene Gebäude zeigt in der Verwendung rotfarbener Klinker und ihrer Anordnung in holländischen Dreiecken Übernahmen aus dem norddeutsch/holländischen Formenrepertoire. Speisezimmer, Wintergarten, pergolenüberdachte Terrasse und Garten zeugen vom gehoben-repräsentativen Anspruch des Wohnhauses, das wie viele Bauten dieses Quartiers Fremdenzimmer anbot.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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