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Doppelhaus, bestehend aus zwei eingeschossigen Seitenrisalitbauten unter Satteldächern (Risalit mit Krüppelwalm). Das bald nach 1900 realisierte Wohnhaus greift in der Wahl der Fensterformen (z.B. Drillingsstaffeln) und der Konzeption als Seitenrisalitbau Bautraditionen des Historismus auf, während das durch gebogen geführte Streben geprägte Zierfachwerk ebenso wie das schwungvoll geführte Eisengitter der Balkone und die sachlich gearbeiteten Sandsteinpfeiler der Einfriedung Anregungen von Jugendstil und Reformarchitektur verarbeiten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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