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Quereinfahrtscheune, nach der Materialvielfalt (Fachwerk, Ziegel, Blasenbasalt, Sandstein) zu urteilen offensichtlich mehrphasig; der größere Teil der Scheune wurde als Ständerbau jedoch anscheinend in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgezimmert. Erhaltene Biberschwanzeindeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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