Nürnberger Straße 33
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Nürnberger Straße 33
  • Schnurstraße 22
Kaufhaus Dielmann
Flur: 32
Flurstück: 30/3

Baujahr: 1957 (Baugenehmigung)

Architekt: Jupp Lücke

Umbauten: Erdgeschossfenster 2000

Der straßenseitig lebhaft durchgestaltete, moderne Stahlskelettbau besticht durch die grazile Ausführung des schwanenhalsartigen, zurückgesetzten Mezzanins und die farblich betonten Flächen der Fensterachsen, deren mosaikartig verlegte Steinstrukturen reliefierte Fliesen imitieren. Helle, rahmenartig verlegte Travertinplatten tragen zum optischen Zusammenhalt, die grau getönten Stützen des Stahlskelettbaus zur Rhythmisierung der Flächen bei. Wie aus den Bauakten vergleichbarer Neubauten zu entnehmen, wird neben der farbigen und dynamischen Interpretation der Straßenfassaden vor allem die Wahl des Flachdaches als spektakulär und eigenwillig aufgefasst worden sein; in Hanau wurde jedoch Geschäftsbauten in hervorgehobener Lage (Ecklage etc.) verschiedentlich diese moderne Dachform gestattet. Bei der Neugestaltung des Erdgeschosses im Jahr 2000 wurde die Rundumverglasung mit filigranen Rahmen aus Aluminiumeloxal durch moderne Scheiben ersetzt; gleichzeitig wurden grau getönte Stahlstützen als Träger eines schmalen Flugdaches direkt vor die Glasfront platziert, die als Weiterführung der Vertikalen im Oberbau den optischen Zusammenhalt beider Bauphasen sichern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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