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Baujahr: 1830 (Bauinschrift), 1828 d (Deckenbalken)
Das bauinschriftlich datierte ("PF 1830") und mit einer seitlichen Durchfahrt ausgestattete Fachwerkwohnhaus (Rähmbau, Schwellbalkenkonstruktion) prägt eine klare, gleichmäßig gegliederte Fassade. Die paarweise angeordneten geschosshohen Schrägstreben und Fußbänder unterhalb der ebenfalls paarweise angeordneten Fenster waren schon ursprünglich als Sichtfachwerk konstruiert; denkbar ist eine dünne Schlemme als Überzug. Der tonnengewölbte Keller blieb wie auch der liegende Stuhl erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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