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Baujahr: ab 1908
Entwurf: Vorentwurf Baurat Mönnich (Ministerium für öff. Arbeiten); königl. Landbauinspektor Bode
Wiederaufbau: 1951/52 (Gerichtsgebäude)
Das Hanauer Land- und Amtsgericht wurde als eines der jüngsten Preußischen Landgerichte ab 1908 auf der 1846 aufgelassenen Fläche des Deutschen Friedhofes erbaut. Obwohl sich auch Fulda um den Sitz des Gerichts bemühte, wurde zugunsten Hanau aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Stadt entschieden und ihr der Fuldische Gerichtsbezirk unterstellt, so dass Hanau nunmehr eine Zuständigkeit für 22 Amtsgerichte besaß. 1906 übereignete die Stadt das Friedhofsgelände als Bauplatz dem preußischen Staat, der hier ab 1908 ein repräsentatives und zugleich modern konzipiertes Gerichtsgebäude realisierte; bewusst wurde ein kleinerer Teil des alten Friedhofes geschont und dem Gericht als Parkfläche beigeordnet, während man auf den Westseite des Baukomplexes Gärten anlegen ließ. Der sich zwischen drei Straßen erstreckende Gerichtskomplex wurde bis 1911 in den bis heute ungestört erhaltenen Abmessungen errichtet. Er besteht aus drei, einen unregelmäßig viereckigen Hof umschließenden Flügeln, die noch heute das Gericht und die Kanzleien aufnehmen; lediglich der westliche Trakt mit Gefängnis und einst integriertem Beamtenwohnhaus wurde zwischenzeitlich durch einen Neubau ersetzt. Als repräsentativer Empfangsbau fungiert bis heute das durch einen kräftigen Risalitvorsprung dominierte Land- und Amtsgericht an der Nussallee (Nr. 17). Im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt, wurde das dreigeschossige Gebäude ab 1951 (Planungen) in vereinfachenden Formen wiederaufgebaut, wobei die stärksten baulichen Änderungen bei der ursprünglich reich verzierten Risalitfassade festzustellen sind, hinter der sich der zwei Geschosse überspannende, 8,5 Meter hohe Schwurgerichtssaal erstreckt. Hier wurde bewusst auf historisierende Nachbauten verzichtet, der erhaltene Bestand jedoch gesichert und dem Schwursaal eine würdige, modern interpretierte Fassade verliehen. Die gliedernden Lisenen behielt man bei, ersetzte jedoch die sezessionistisch beeinflussten Fensterachsen durch sachliche Fensterbahnen. Nicht wieder aufgebaut wurden das einst den Risalit bekrönende Zwerchhaus mitsamt des überfangenden Dreieckgiebels sowie das schiefergedeckte Mansarddach, an dessen Stelle ein pfannengedecktes Walmdach trat.
Zu den bedeutendsten Architekturdetails gehört zweifelsohne das den Saal erschließende, obergeschossig emporenartig geführte Treppenhaus mit seiner sandsteinernen, zweiläufigen Treppe. Heute beeindrucken vor allem die tragenden, kannelierten (Karniesprofil) Säulen, die einst farbig gefassten Fruchtkörbe an den Endpunkten der Läufe und die gefelderten, ebenfalls ursprünglich farbig angelegten Pilaster als Hauptstützen des Treppenhauses. Erhalten blieb eine eingearbeitete, sandsteinerne Exedra, von der aus man den Zugang zum Schwurgerichtssaal und das Entrée des Gerichts mitsamt der sandsteinerne Kassettendecke übersah. Offensichtlich war der Architekt des Gerichtes über die Abläufe im Gebäude gut informiert: In den Wänden des Gebäudes verlaufende und direkt zu den Sälen führende Gefangenenaufgänge trennten die Häftlinge vom Publikumsverkehr, für den wiederum das Haupttreppenhaus und ein getrenntes Nebentreppenhaus in besonderen Fällen des Einzelzuganges zur Verfügung standen; für Wartende standen darüber hinaus offene Hallen (heute teilweise geschlossen) mit integrierten Wandwasserbecken bereit.
Zum Gerichtsgebäude gehörte überdies ein bogenförmig geführter, schmaler Kanzleitrakt mit eng gereihten Schreibstuben seitlich des Flurganges. Der heute durch einen Neubau ersetzte mehrgeschossige, horizontal durch ein Wetterdach gegliederte Gefängnisbau (Katharina-Belgica-Straße 2) wurde auf Abstand zum Gericht gesetzt und mündete in den Kopfbau des Beamtenwohnhauses (Katharina-Belgica-Straße 2a). An beiden Bauten wurden bewusst Versatzstücke herrschaftlicher oder kommunaler Architektur des 15. und 16. Jahrhunderts zitiert, um den Hochsicherheitstrakt zur Katharina-Belgica-Straße verhalten repräsentativ erscheinen zu lassen: Typische Architekturzitate spätmittelalterlichen Gepräges waren beispielsweise der akzentuierende, schlanke Treppenturm samt Zugangsportal, die geschlossene Wandgliederung oder das durch eine Hakensteinrahmung ausgewiesene Tor des Beamtenwohnhauses. Dieses Tor wurde als Sachteil erhalten und an der Nußallee rechts neben dem Haupteingang an der Grenze zum Deutschen Friedhof wieder aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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