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Baujahr: 1902 (Bauinschrift)
Teil eines doppelhausartigen, aus zwei aneinander grenzenden Halbvillen bestehenden Baukomplexes. Anders als die teilzerstörte Haushälfte Nr. 1b, überzeugt Nr. 1a aufgrund ihres intakten Baubestandes und dem auffallend verspielten und für Siedlungsbauten in seltener Weise individuellen Fassadendekor in der Bausprache des Späthistorismus. Der vorspringende Mittelrisalit gehört zwar wie die Eckquaderung, die Pfosten-, Drillings- und Einzelfenster zum gängigen Formenrepertoire der Jahrhundertwende, weniger gewöhnlich ist jedoch die plastische Ausgestaltung der Fenster, die vom begleitenden Rundstab aus Sandstein zu üppigen Floraldekor (Kastanienlaub) auf dem Sturzstein reicht und die schwungvolle Ausführung des bekrönenden Glockengiebels. Wie allgemein in der Julius-Leber-Straße zu beobachten blieb der historische Lanzettspitzenzaun samt steinerner Pforte erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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