Frankfurter Landstraße 1
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
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Villa, später Verwaltungsgebäude der Quarzlampen GmbH mit Ausstellungspavillons
Flur: 22, 67
Flurstück: 204/4, 3/22, 3/23, 71/7

Bauzeit: um 1885/90

Umbauten: Erhöhung des Terrains, Anhebung des Fußbodens, Verkleinerung der Fenster, um 1902/03 (Arch.: J.C.Jäger & J.M.Rumpf); Anbau eines Torbogens und Pavillons 1924 (Arch.: Fritz Meusert).

Wiederaufbau: 1948

Architekt: Fr. Ph.Fischer, G.Clormann

Neu-/Anbauten:1948 Ostpavillon

Das im Kern gegen Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Wohnhaus gehörte zur "Villenkolonie Westend Hanau", die sich zu dieser Zeit jedoch nur auf wenige Bauten entlang der Frankfurter Landstraße konzentrierte und mit diesem spätklassizistischen Villengebäude ("Deines''sche Villa") in exponierter Lage vor der Kinzigbrücke beziehungsweise am Zugang zu den Milchgärten einen repräsentativen Auftakt besaß; erst mit der Nutzung der Quarzlampen GmbH wurde der achteckige Pavillon unter einem steilen Mansarddach (Lager, Büro) erbaut und dieser mit dem Wohnhaus durch einen Übergang mit Erker verbunden (1924).

Wohnhaus und Pavillon wurden beim folgeschweren Bombenangriff 1945 fast vollständig zerstört - nur die teilweise tonnengewölbten Kellergeschosse blieben mitsamt der Erdgeschosswände erhalten und bildeten die Grundlage für den Wiederaufbau der Anlage. Damals wurde die Kubatur des Vorgängerbaus übernommen, anstelle des Mansarddaches jedoch ein Walmdach aufgesetzt und mit einigen traditionalistischen Zitaten (Sprossenfenster, Dachgauben, Sandsteingewände) eine repräsentative Wirkung des Verwaltungsgebäude erzielt. Gleichzeitig wurde auch ein zweiter, als Ausstellungspavillon konzipierter Achteckbau realisiert, der ursprünglich der werbewirksamen Präsentation des erfolgreichsten Produktes der Quarzlampen GmbH, der "Künstlichen Höhensonne Original Hanau. Seit 1906" vorbehalten war und heute als Kiosk fungiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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