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zugehörige Straßen und Bauten:
Burgallee 28, 30
Friedensstraße 1
Kronprinzenstraße 2- 19
Die Kronprinzenstraße zählt zu den jüngeren Ortserweiterungen Kesselstadts; mit ihr wurde die 1722 angelegte Kastanienallee als historische Ortsgrenze aufgegeben und die zukünftige Flächenerweiterung nach Westen eingeleitet. Als erste Bauprojekte wurden an dieser Straße die Mietwohnhäuser auf der nördlichen Straßenseite realisiert, sämtlich zwei- bis dreigeschossige Seitenrisalitbauten in Massivbauweise, die in relativ enger Folge zwischen etwa 1897 und 1907 entstanden (Nr. 4: 1898; Nr. 6: 1897; Nrn. 10, 12, 14, 16: 1899; Nr. 15: 1905; Nr. 20: 1907). Erst um 1929/30 wurden auf der gegenüberliegenden Straßenseite kubische, durch Erker oder übereck angeordnete Fenster betonte Ein- und Mehrfamilienbauten erstellt, mit denen man eine für Siedlungen typische räumliche Abgeschlossenheit erzielte (Nrn. 5, 7: 1929; Nr. 9: 1930; Nr. 11: 1933; Nr. 17: 1921). Als optischer Endpunkt der Kronprinzenstraße wirkt der zweigeschossige, durch Zwerchhäuser betonte Putzbau Kastanienallee 30/32, während der durch einen Turmaufsatz ausgewiesene Bau Kronprinzenstraße 2 wiederum einen städtebaulichen Akzent für die von der Remisenstraße her Nahenden setzt. Den Siedlungscharakter der Straße verstärken die in großer Zahl erhaltenen historischen Einfriedungen und Pforten (Nrn. 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 12, 14, 17, 19 und Burgallee 28 und 30).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |