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zugehörige Bauten und Straßen:
Hainstädter Straße 1
Kolpingstraße 1
Mainzer Straße 27-51 (ungerade Zahlen), 34-50 (gerade Zahlen)
Obergasse 1-4, 6-13, 15, 16, 16a, 17-25
Die Gesamtanlage konzentriert sich auf die historische Hauptverkehrsachse, die heutige Mainzer Straße und Obergasse, an der sich ursprünglich auch das Rat- und Backhaus, die alte Kapelle und später die Schule befanden. Von hier aus entwickelte sich der einstige Fischerort ursprünglich in nördlicher Richtung hinunter zum Main und entlang der heutigen Hainstädter Straße. Durch moderne Bebauung der nördlichen Bereiche im dicht gedrängten im dicht gedrängten Reihenhausstil (Mühlfeld) hat dieser historische Ortskernabschnitt jedoch fast vollständig an historischen Strukturen eingebüßt, so dass er der Gesamtanlage nicht einbezogen wurde.
Ungeachtet der Folgen des großen Brandes 1887, zahlreicher, in der Nachkriegszeit durchgeführter Modernisierungen und moderner Überprägungen überzeugt die Randbebauung der gebogen geführten Hauptdurchfahrtsstraße noch heute aufgrund ihres einheitlichen Erscheinungsbildes: Erhalten blieben die zweigeschossig-giebelständigen Wohnbauten der alten Hofreiten, an die sich ursprünglich Ställe und Scheunen anschlossen; noch heute kann man einige der typischen, den Hofraum abschrankenden Quereinfahrtsscheunen und der schmalen Pultdachställe in Ziegelbauweise erkennen, auch wenn auch hier Modernisierungen die historischen Strukturen zuweilen überlagern (Ställe: z.B. Obergasse 17, 46, 48). Gegenüber der von verputzten oder verkleideten Fachwerkbauten dominierten Obergasse (Obergasse 1, 17; Mainzer Straße 40, 41, 45, 46, 47, 49), sind im westlichen Abschnitt der Mainzer Straße auch einige städtisch inspirierte Bauten zu registrieren, die als traufständige und in Ziegelbauweise ausgeführte Wohngebäude in der Regel die gesamte Parzellenbreite überspannen (Mainzer Straße 29, 31, 33, 37).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |