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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Steinheimer Vorstadt 70
Villa Stokkum
Flur: 1
Flurstück: 220/3

Ehemaliges Gartenhaus

Dreigeschossiger Putzbau unter Walmdach, einzig durch einen verschieferten Dreieckgiebel mit Lunette und einen Zahnschnittfries betont; das obergeschossig in Fachwerk ausgelegte Gebäude war offensichtlich bereits zur Entstehungszeit verputzt, wie das rein konstruktive und nicht auf Ansicht gearbeitete Fachwerk belegt (thermographische Untersuchung). 1792 wird das Gebäude als Gartenhaus der Familie von Reiss erwähnt, 1800 als vom Baron von Stockum erworben geführt. Das Gebäude erhebt sich am äußersten Rande eines Geländesporns, den man durch eine aufwendige Stützmauer aus Blasenbasalt (Blendbogen als Entlastungsbogen) gegen Abrutschen sicherte (durch Aufschüttung im Zuge des Straßenneubaus nicht mehr sichtbar), wobei man den Vorplatz des Wohnhauses als Terrasse gestaltete; von hier aus entwickelte sich der mit Weinstöcken bepflanzte Hanggarten hinunter zum Tal. Zwischen zwei tonnengewölbten Kellerräumen ein "1665" beschriftetes Sandsteingewände erhalten.

Zigarrenfabrik Hosse

Baujahr: 1885

Architekt: J.Thyriot

Erst 1885 erfolgte der Neubau zweier Fabrikgebäude für die zweitgrößte Zigarrenfabrik Groß-Steinheims, P.J. Hosse. Damals wurden zwei etwa viergeschossige Ziegelbauten (hohe Substruktionen aus Blasenbasalt) dem ehemaligen Gartenhaus dergestalt angefügt, dass sich ein u-förmiges Ensemble um einen Innenhof ergab. Die Baugruppe überragt noch heute ein polygonaler Treppenturm mit Uhr, dessen steile und weit vorkragende Haube leider nicht erhalten blieb. Beide Neubauten bargen große, von gusseisernen Stützen abgetragene Säle für die Fabrikation, die im Zuge der Umnutzung in Wohneinheiten unterteilt wurden; heute sind beide Bauten wie auch das historische Gartenhaus Bestandteile eines Hotels und Tageszentrums.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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