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Baujahr: 1669 d
Mischbau über tonnengewölbtem Keller, mit reich ausgestaltetem Fachwerkschaugiebel zur Harmoniestraße; bemerkenswert das durch Ohrungen und Viertelstabprofile charakterisierte Sandsteinportal mit aufsitzendem querrechteckigen Oberlicht, wie es für Mainzer Gebiete typisch ist, und die durch Kassettierungen und einen Eichenlaubstab gegliederten Türflügel.
Im Obergeschoss eine aus zwei Feldern bestehende Lehmstuckdecke, im Erdgeschoss einige Reste farbiger Rankenmalereien erhalten, die zusammen mit der Lehmstuckdecke den historischen Verputz der Deckenbalken belegen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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