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Das eingeschossige Wohnhaus besticht durch seine von der Straße zurückgelegene, malerische Lage hinter der historischen Einfriedung in Ziegelbauweise (gefeldert, mit Zwischenpfeilern, ockerfarbene und rote Ziegel), mit der die ebenfalls aus ockerfarbenen Ziegeln erstellte Verblendung des Wohnhauses harmoniert. Eine individuelle Zierform ist die durch rote Ziegel ausgebildete Bogenform im Seitenrisalit des Gebäudes, offensichtlich eine ungewöhnliche Umsetzung des hölzernen Schwebegiebels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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