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Datierung: 1588 (Bauinschrift Kellerabgang)
Der Fachwerkkonstruktion der singulär erhaltenen Viertelkreisstrebe nach zu folgern, datieren Teile des Wohnhauses wohl noch in das späte 15./frühe 16. Jahrhundert zurück. Deutlich jünger ist hingegen die Konstruktion des Anbaus, dessen profilierte Schwellhölzer und als Mannfiguren ausgearbeitete Eckständer zusammen mit dem Sanduhrmotiv im Brüstungsbereich des Giebelfensters für eine Entstehung im 16. Jahrhundert plädieren. Auch aus städtebaulichen Gründen aufgrund seiner Lage unmittelbar an der Einmündung der Neutorstraße und der Maintorstraße in den Platzraum von besonderer Wertigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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