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Baujahr: angeblich 1731
Mindestens zweiphasiges Gebäude mit raumbildender Wirkung für den anliegenden Platzbereich. Das Erdgeschoss massiv erneuert und mit schlichten Sandsteingewänden versehen. Der in Fachwerk ausgeführte Oberstock lässt einen deutlichen Wechsel von einem durch gebogene Schrägstreben charakterisierten Kernbau (mit Störungen) zu einem jüngeren, durch eine Mannfigur eingeleiteten Anbau erkennen. Das lokalgeschichtlich überlieferte Baudatum ("1731") für das angeblich älteste Gasthaus der Stadt scheint in jedem Falle zu jung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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