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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Steinheimer Vorstadt 15
Wohnhaus Busch
Flur: 1
Flurstück: 504

Baujahr: 1892 (Werkstatt mit Atelier)

Stattliches, mit Mansarddach und breitgespanntem Zwerchhaus ausgestaltetes Wohnhaus, das sich allein aufgrund seiner Proportion und Dachgestaltung von der homogenen, bescheidenen Bebauung der Vorstadt abhebt. Die thermografische Untersuchung erbrachte für das Obergeschoss konstruktives, durch geschoßhohe Schrägstreben charakterisiertes Fachwerk, das zur Bauzeit nicht frei gestanden haben wird. Vermutlich überzog eine steinfarbene Schlemme die Konstruktion und ließ das Wohnhaus als klassizierenden, mit Dreieckgiebel und Würfelfries ausgestatteten Massivbau erscheinen. Seit 1889 beherbergte es die Werkstatt "für Kunst und Kunstgewerbe" (Bauinschrift) des Georg Busch, dessen Sohn gleichen Namens das örtliche Friedensdenkmal schuf.

Hinter dem Wohnhaus schließt sich der Ateliertrakt der zeitweilig bis zu 13 Person beschäftigenden Werkstatt an, die nicht nur die Bildhauerei, sondern auch eine Schreinerei, die Steinmetzwerkstatt und die Fasserei umfaßte. Die rundbogigen Fensterbahnen des in Ziegelbauweise errichteten Ateliers stammen aus der 1892 abgebrochenen Barockkirche St. Nikolaus in Klein-Steinheim.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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