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Malerisches und in der Ausführung seines Zierfachwerkes bemerkenswertes Wohnhaus, bestehend aus einem massiven Erdgeschoss und einem Fachwerkkniestock beziehungsweise einem halbseitig ausgeführten Fachwerkoberstock. Verhältnismäßig reiche Fassadengestaltung durch ein vorkragendes Formziegelband, mit Kerben und Schrägen versehene, geschosshohe Streben, Riegel und Andreaskreuze. Mit reliefierten Schuppenbändern verzierte Voluten tragen das vorkragende Satteldach ab, das zum Hof hin eine für die Zeit um 1905 typische Hängesäule im schlichten Schwebegiebel zeigt; zum Wohnhaus gehört ein rückseitig in Ziegelbauweise angebautes Nebengebäude, das ursprünglich einen Geräteschuppen und eine Waschküche barg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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