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Das traufständige, mit ockerfarbenen Verblendsteinen straßenseitig verkleidete und durch einen gebrochenen Zwerchgiebel bekrönte Wohnhaus gehört aufgrund seiner Fassadengliederung zu den bemerkenswertesten Bauten seiner Zeit in Steinheim: Zwei Geschosse übergreifende Lisenen gliedern die Front, belebt durch ornamental gegliederte Formsteine im Kapitellbereich. Als Gewändeform wurden erdgeschossig durch Kerbungen, Würfelfries und monolithische Sturzsteine ausgewiesene Rechteckfenster, obergeschossig mit Ecksäulchen und Perlstab verzierte Rundbogenfenster versetzt, die zusammen mit den Lisenen den repräsentativen Gesamteindruck des Wohnhauses bestimmen. Das rückseitig um einen Anbau und einen Wintergarten erweiterte Wohnhaus überfängt ein mit Dreieckgiebeln besetztes Walmdach. Auch zu diesem Wohnhaus gehört ein Ziegelbauweise ausgeführtes Nebengebäude, das vermutlich als Kleinviehstall diente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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