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Eingeschossiges sowie traufständiges Wohnhaus, das insbesondere aufgrund seiner aus weißen Verblendsteinen erstellten Straßenfassade einen reizvollen Kontrast zu den gegenüberliegenden Wohnbauten Nr. 9 und Nr. 11 ausbildet. Das noch mit Biberschwanzziegeln gedeckte und über einem rustikalen Sockel errichtete Gebäude unter Giebelmansarddach zeigt die für das frühe 20. Jahrhundert typischen, mit Wellenrändern versehenen Sandsteingewände.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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