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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Georg-Busch-Straße 14
Flur: 1
Flurstück: 168/16, 168/17

Zweiphasiges, um 1910 im damals beliebten Heimatschutzstil ausgeführtes Wohnhaus. Stiltypisch sind neben dem tief herunter gezogenen Giebelmansarddach (Biberschwanzdeckung) auch die holzverkleideten Schleppgauben, die Holzverkleidung der Giebeldreiecke und ausgestaltende Details wie das von Voluten überfangene Sandsteinportal oder die flankierenden Säulchen mit Würfelkapitellen der Fenster, die in ihrer Zusammenwirkung ein sowohl ländliches als auch malerisches Erscheinungsbild des Wohnhauses bewirken. Als eher selten erhaltenes Ausstattungsdetail sind die Farbglasfenster im Erdgeschoss mit dem floralen Ranken im Dekor des Jugendstils zu benennen; der schlanke Rundturm wurde erst in einer späteren Bauphase (1960er Jahre) angefügt. Außergewöhnlich pittoresker Beleg dieses um 1910 weit verbreiteten Stils in Hanau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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