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Bauzeit: um 1700
Straßenbildprägender, in Teilbereichen modern überprägter Mischbau mit giebelseitig vorkragendem Fachwerkoberstock. An der Giebelseite ein klares, von mächtigen Ständerquerschnitten und einfachen Mannfiguren bestimmtes Fachwerk, das zusammen mit den kurzen Fußstreben und Andreaskreuzen im Brüstungsbereich unterhalb der Fenster an eine Entstehung im späten 17. oder frühen 18. Jahrhundert denken lässt; altertümlich wirkt hingegen die durch eine mächtige Schwelle und gebogene sowie geschosshohe Schrägstreben geprägte Konstruktion der obergeschossig vorkragenden Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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