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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Querdurchfahrt. Die Straßenseite als Schaufassade ausgestaltet durch die gleichmäßige Aufeinanderfolge weit gespreizter „Wilder Mann"-Figuren mit und ohne Kopfwinkelholz sowie Rauten und Gittermotiven im Brüstungsbereich unterhalb der Fenster. Zusammen mit der stark profilierten Zierschwelle als Übergang zum Oberstock lassen diese Details an eine Bauentstehung im frühen 18. Jahrhundert denken. Aufgrund seiner Schrägstellung und Längenerstreckung als städtebaulicher Akzent im bogigen Verlauf der Harmoniestraße wirkend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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