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Bauzeit: 1675 d (Einzeldaten 1659-1674)
Dekoratives Fachwerkwohnhaus in städtebaulich wirkungsvoller Lage an der Straßenkreuzung Harmoniestraße/Indaginestraße. Schmaler giebelständiger Rähmbau mit traufseitig vorkragendem Oberstock. Eck- und Bundständer durch einfache Mannfiguren mit genasten Kopfwinkelhölzern, der Brüstungsbereich unterhalb der Fenster durch doppelte Andreaskreuze betont. Das bündig abgezimmerte Giebelfeld betonen die im 17. Jahrhundert beliebten, durch Kerben belebten Sanduhrmotive.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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