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Historistisches, durch seine erhöhte Lage über der Ludwigstraße hervorgehobenes Wohnhaus in Ziegelbauweise mit vorgelegter Blendfassade aus ockerfarbenen Ziegeln. Differenziert gestaltete Fassade mit zurückhaltend gegliederten Kämpfersteinen, schlicht profilierten Gewänden und fialenbekrönten Dreieckgiebeln. Ein Kulturdenkmal insbesondere aus architekturhistorischen und städtebaulichen Gründen aufgrund seiner Lage unmittelbar an der Zufahrt nach Groß-Steinheim.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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