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Eingeschossiges sowie traufständiges Wohnhaus in Ziegelbauweise mit vorgelegter, reich gegliederter Schaufassade aus ockerfarbenen Verblendern, die Steigfriese und Geschossleisten durch rotfarbene Ziegel oder Formziegel betont; der obere Fassadenabschluss als ein ebenfalls in Ziegel ausgelegtes Band mit Schachbrettmuster ausgelegt. Der weite Dachüberstand, holzverschalte Gauben und eine selten erhaltene Dachbekrönung (Kugelaufsatz) sind weitere erhaltene Details des zeittypischen, aber architektonisch bescheiden aufgewerteten Wohnhauses der Zeit um 1895, das stellvertretend für vergleichbare Bauten des Quartiers als Kulturdenkmal erfaßt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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