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Langgestrecktes, traufständiges Doppelhaus mit aufsitzendem, vier Fensterachsen überspannendem Zwerchhaus. Das Wohnhaus dokumentiert die zeittypische Bausprache des späten 19. Jahrhunderts, wie die Ausbildung einer Schaufassade durch ockerfarbene Verblendsteine, Lisenen, Steigfriese oder den durch Formziegel abgesetzten Kniestock belegt. Schlichte unprofilierte Fenstergewände aus Sandstein und Kellerluken mit originalen Abdeckungen gliedern die Straßenfront des Wohnhauses, das aufgrund seiner ungewöhnlichen Längenerstreckung und der damit verbundenen gesteigerten Wirkung für den Straßenraum auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingetragen wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |