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Eingeschossig-traufständiges Wohnhaus mit vier Fensterachsen überspannendem Fachwerkzwerchhaus, dass das bescheidene, im Aufriss stereotype Gebäude von der Vielzahl ähnlich proportionierter Wohnhäuser absetzt. Bemerkenswert ist zudem das aufwendig ausgesägte Traufbrett und der begleitende Würfelfries. Das Wohnhaus wurde aufgrund seiner variierten Ausführung stellvertretend für eine Reihe ähnlich gestalteter Bauten Steinheims aus architekturhistorischen Gründen als Kulturdenkmal erfasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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