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Eingeschossiges, durch einen Kniestock erhöhtes Wohnhaus mit mittig aufgesetztem Zwerchhaus. Die vorgeblendete Fassade aus ockerfarbenen Ziegeln durch Steigfriese, farblich abgesetzte Lisenen und ein Deutsches Band belebt; als ungewöhnlich für bescheidene Wohnbauten dieses Typs hervorzuheben sind die diamantierten Ecksteine als repräsentatives Moment. Das Wohnhaus wurde stellvertretend für eine stattliche Anzahl vergleichbarer Bauten in Steinheim aus architekturhistorischen Gründen als Kulturdenkmal benannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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