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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Ludwigstraße 25
''Villa Illert''
Flur: 1
Flurstück: 524/15

Bauzeit: um 1890

Repräsentative, den französischen Barock rezipierende Villa, den oberen Abschluss eines Hanggartens zum Main ausbildend. Zweigeschossiger, noch ganz dem Historismus verpflichteter Putzbau, der sich nur in wenigen Zitaten als Bauwerk des späten 19. Jahrhunderts zu erkennen gibt. Die durch Lisenen akzentuierte und durch zahlreiche Veranden, Erker und Brüstungen bereicherte Villa überfängt ein schiefergedecktes Mansarddach mit aufsitzender Laterne. Die Villa befand sich ursprünglich ebenfalls im Besitz der Steinheimer Fabrikantenfamilie Illert, die ihren Stammsitz unmittelbar neben dem Werk vor dem Steinheimer Maintor hatte.

Zugehörig ein steil zum Main abfallender, über zwei seitliche Plattenwege erschlossener Hanggarten. Zur Gartenausstattung gehört ein sechseckiger, holzverkleideter Fachwerkpavillon (nach 1900), dessen zum Garten gewandte Seiten dreieckig schließende Drillingsfenster mit seitlicher Sprosseneinteilung öffnen (vielleicht später eingesetzt) sowie eine auf quadratischem Grundriß errichtete, massive Laube am Fuß des Hanggartens.

Auch in diesem Fall wurde der vordere Teil des ehemaligen Villengartens überbaut und damit das Erscheinungsbild der ursprünglich freistehenden Villa irritiert. Mainseitig blieb das historische Erscheinungsbild der von weiten Gartenflächen gerahmten Villa jedoch unversehrt erhalten, so dass das Gartenareal aufgrund seines erhaltenen, historischen Zuschnitts und der ansprechenden Gestaltung der Nachkriegszeit als schützenswertes Grün eingetragen wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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