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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Ludwigstraße 27
Evangelische Kirche
Flur: 1
Flurstück: 525/5, 527/9

Baujahr: 1900-1902

Architekt: Georg Gottlieb Schneller/Offenbach

Schlanker, durch schmale Strebepfeiler gegliederter und mit Verblendsteinen verkleideter Kirchenbau im neugotischen Stil. Als Sichtwert fungiert der zur Ludwigstraße hin orientierte hohe Turmbau mit schlankem Helm und mit Maßwerk geschmücktem Spitzbogenportal.

Das Innere des vier Joch langen Baus mit eingezogenem Polygonalchor dominieren heute vor allem die von Konsolen abgetragenen Kreuzgratgewölbe. Wie eine Befunduntersuchung ergab, war der Sakralbau ursprünglich jedoch hellgelb getüncht und die so homogen gestalteten Wandflächen zudem durch ein braunfarbiges Fugenbild (Illusionsmalerei) gegliedert; alle Architekturgliederungen waren hellrot abgesetzt, die weißen Gewölbe mit blau-grüntonigen Ornamenten verziert und das Sockelband möglicherweise mit Vorhangimitationen verziert. Nach einer Farbneufassung 2000 präsentiert sich der Kirchenraum heute wieder in einer Variation der ursprünglichen, historistischen Farbigkeit und bietet zusammen mit den Farbglasfenstern (Kirchenschifffenster und Kreuzigungsfenster aus den 1950er Jahren, August Peukert; Anbetungs-, Auferstehungsfenster: Werkstatt Hans Müller-Nickler/Darmstadt), dem wieder freigelegten Terrazzoboden von 1902 und der maßwerkverzierten Kanzel den Raumeindruck eines späthistoristischen Sakralbaus. Zu den wenigen originalen Ausstattungsstücken zählt darüber hinaus die Orgel mitsamt ihrem von Fialen und Kriechblumen verzierten Orgelprospekt und den Registern (1910, Förster & Nikolaus).

Die der Kirche vorgelagerte Grünfläche war ursprünglich durch eine verschlungene Wegeführung erschlossen; heute führt eine gerade, von einer neu gepflanzten Allee begleitete Zuwegung auf die Kirche zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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