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Dartforder Straße
1-9
2-6, 6a
Lamboystraße
9
Die kleine, sich parallel zum Bahndamm entwickelnde Wohnsiedlung besteht aus acht, jeweils als Doppelhäuser konzipierten Wohnbauten und wurde in zwei Bauabschnitten erstellt (Nrn. 4, 5, 7: 1907; Nrn.: 2, 6, 6a, 9, 9a: 1920).
Die Eckbauten Dartforder Straße 9 und Lamboystraße 9 wurden als Eckdominanten dreigeschossig und an ihren Ecken gerundet ausgeführt und durch eine Blendgliederung im Erdgeschoss sowie die Obergeschosse überspannende Lisenen gegliedert. Die diesen Bauten gegenüberliegenden beziehungsweise zwischengeschalteten Wohnbauten treten trotz ihrer akzentuierenden Risalite optisch zurück; die durchweg zweigeschossig und in ihrer Bauform traditionell ausgeführten Wohnbauten rezipieren deutlicher als die stattlichen Eckbauten Anleihen des damals beliebten Heimatschutzstils (Ziegelbauweise, Putz, Krüppelwamdächer etc.).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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