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Das giebelständige Fachwerkgebäude gehörte vermutlich ursprünglich zum benachbarten, sogenannten Wenck''schen Hof und wurde offensichtlich als Wohnhaus erbaut, obwohl man das durchaus repräsentativ anmutende Gebäude bis in die 1930er Jahre als Scheune nutzte. Das zweigeschossige, auf einem massiven Erdgeschoss (Bruchstein, verputzt)abgezimmerte Fachwerkgebäude zeigt einen reich gegliederten, durch Mannfiguren, profilierte Kopfwinkelhölzer und geschweifte S-Streben charakterisierten Fachwerkoberstock, für den die ursprüngliche Fensterverteilung anhand der aufwendigen, geschweift-genast gearbeiteten Brüstungsmotive unterhalb der Fenster (Rauten, Sanduhr, Andreaskreuze, Gittermotive) noch deutlich abzulesen ist. Die Erschließung des im 17. Jahrhundert abgezimmerten Wohnhauses erfolgte über ein giebelseitiges Korbbogentor und parallele Pforte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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