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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Hans-Sachs-Straße 10
  • Hans-Sachs-Straße 12
Reubersches Haus
Flur: 1
Flurstück: 292/1, 295/4

Baujahr: 1526/27 d (DG, OG); 1535 (Bauinschrift)

Mehrphasiger Winkelbau, bestehend aus einem vorderen, giebelständig zur Straße orientierten Bau und einem rückseitig anschließenden, traufseitig platzierten Gebäude. Das giebelständige Gebäude war vermutlich ursprünglich ein gesamtheitlich massives Wohnhaus mit steil ausgelegtem Dachstuhl. Wie das vom Fachwerkoberstock gestörte Sandsteingewände des Pfostenfensters der Straßenfassade belegt (schmal gekehlt mit Ablauf), wurde der vordere Teil des Wohnhauses um 1527 in Fachwerk erneuert; zeittypisch die überblattend gearbeiteten K-Streben, s-förmigen Fußstreben und Andreaskreuze. Der hofseitig vorkragende Oberstock war ursprünglich nur über eine Außenstiege zu erreichen, die auf einen Laubengang zuführte, den wiederum drei Türen im Oberstock erschlossen (eine spitzbogig ausgeführt). Das Gebäude war das Wohnhaus des Ulrich Reuber, dem Zentgrafen und Keller der Stadt. Über eine Pforte war es mit dem rückseitig anschließendem Bau verbunden, den die Lokalforschung aufgrund seiner steilen Steingiebel in einen noch älteren Zeithorizont datiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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